Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Als JAV könnt ihr beim Betriebsrat Maßnahmen beantragen, die den jugendlichen ArbeitnehmerInnen oder Azubis in eurem Betrieb helfen. Hier geht es insbesondere um Fragen zur Berufsbildung. Außerdem kontrolliert ihr, ob die geltenden Arbeitsgesetze, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden (Kontrollpflicht, siehe § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Aus wie vielen Mitgliedern muss die JAV bestehen?
In dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 62 Abs. 1 findet ihr eine genaue Auflistung.
Ein Beispiel wäre, wenn der Betrieb aus 51 bis 150 ArbeitnehmerInnen besteht, muss die JAV aus 5 MitgliederInnen bestehen.
Habe ich als JAV‘lerIn auch Rechte?
Ja, und zwar das Informationsrecht, Antragsrecht, Anregungsrecht, Teilnahmerecht und Stimmrecht gegenüber dem Betriebsrat. Des Weiteren habt ihr das Recht auf Aussetzung eines Betriebsratsbeschlusses für eine Woche und die Teilnahme an Besprechungen von Arbeitgerber und Betriebsrat.
Grundsätzlich gilt: Zur Erledigung eurer gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben werdet ihr als MitgliederInnen der JAV von eurer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung ohne Minderung eures Arbeitsentgelts freigestellt.
Als VertreterIn der Jugendlichen und Auszubildenden erledigt ihr eure Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich Hierfür benötigt ihr allerdings Arbeitsmittel, die Kosten verursachen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, euch alle notwendigen Arbeitsmittel für eure JAV-Arbeit zur Verfügung zu stellen und die Kosten für diese zu übernehmen (§ 65 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG).
Blog: Betriebsratswahlen 2022
01.04.2022
: Wusstest Du, dass nur 9 Prozent der kleinen Betriebe einen Betriebsrat haben? Und immer noch Arbeitgeber versuchen, die Gründung zu verhindern? Lasst uns das ändern. Für die Beschäftigten und das Unternehmen ist es positiv, einen Betriebsrat zu haben und Kollektivvereinbarungen abzuschließen.
18.03.2022
: Die ersten Mitglieder des BochumerBund sind in Betriebsräte gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch !!!
Willst Du dabei sein? Mach mit und melde Dich für mehr Informationen gerne unter info(at)bochumerbund.de
18.03.2022
: Apropos Betriebsratswahlen: „Wechsle nicht den Betrieb, verbessere ihn mit uns!“ Lass dich aufstellen und geh wählen. Engagier‘ Dich für eine Änderung der Arbeitsbedingungen
11.03.2022
: Bist Du bereit? Hast Du UnterstützerInnen und Interessierte um Dich versammelt? Wenn Du noch Informationen brauchst, schreib mich gerne an. Gemeinsam rocken wir das.
03.03.2022
: Wenn Du entschlossen hast, Dich zur Wahl zu stellen, bist Du gefragt, Unterstützungsunterschriften für Deine Wahlvorschlagsliste zu sammeln. Das heißt erst einmal folgendes: Du gehst mit Deiner fertigen Vorschlagsliste durch Deinen Betrieb und teilst den Kolleginnen und Kollegen mit, dass Ihr Euch zur Wahl stellen möchtet. Damit diese Kandidatur vom Wahlvorstand anerkannt werden kann, müssen KollegInnen die mit ihrer Unterschrift befürworten. Das sind noch keine Stimmen für die Wahl. Die meisten Kollegen und Kolleginnen unterschrieben gerne, damit möglichst viele sich zur Wahl stellen können.
Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften, die Du brauchst, ergibt sich aus der Größe des Betriebs. Die minimale Anzahl findest Du im Wahlausschreiben. Es ist immer gut, mehr als die geforderten Unterschriften zu sammeln, weil manchmal auch ungültige dabei sein. Cave: Sobald Du angefangen hast, Unterschriften zu sammeln, darf die Vorschlagsliste nicht mehr verändert werden.
25.02.2022
: Was macht eigentlich ein Betriebsrat oder eine Betriebsrätin? Hier kannst Du Dir einen guten Überblick über das Aufgabenfeld verschaffen. Aber keine Angst, der Arbeitgeber ist verpfichtet, Dich dafür zu schulen. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html Und Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. 🙂 Es kommen auf jeden Fall spannende Zeiten auf Dich zu, aus denen Du gestärkt und mit vielen neuen Lerninhalten hervorgehst.
20.02.2022
: Damit Du Dich an einer Betriebsratswahl zur Wahl stellen kannst, musst Du Deine Kandidatur einreichen. Dies geschieht mittels einer sogenannten Wahlliste. Diese Liste kann auch nur aus 1 Person bestehen.
Beim Einreichen einer Wahlvorschlagsliste zu einer Betriebsratswahl können viele Fehler gemacht werden. Wir haben für Dich eine rechtssichere Mustervorschlagsliste erstellt. Schreib uns gerne per Mail oder melde Dich unter 0173/ 7181 059.
13.02.2022
: Das Wahlausschreiben: das wichtigste Dokument bei einer Betriebsratswahl. Dort stehen alle relevanten Informationen und Regularien drin, die zwingend beachtet werden müssen. Als allererstes solltest Du dir den Wahltermin und die Fristen gut merken.
06.02.2022
: Möchtest Du Dich zur Wahl stellen? Du bist nicht alleine. Frag doch mal in Deinem Betrieb rum. Dort sind bestimmt noch mehr interessierte Kolleginnen und Kollegen, die mitmachen möchten, die Arbeitsbedingungen zu verändern. Wenn man sich gemeinsam vernetzt und Verbündete gefunden hat, macht die Betriebsratsarbeit noch mehr Spaß.
Alles weitere handwerkliche Knowhow wirst Du Dir durch Schulungen aneignen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich für deine Betriebsratsarbeit fit zu machen.
30.01.2022
: Die Zeit der Corona-Pandemie hat uns als Pflegenden, aber auch der ganzen Bevölkerung gezeigt, wie wichtig wir für das Funktionieren der Gesellschaft sind.
Was die meisten von uns schon lange vorher gesehen und jeden Tag bei der Arbeit gespürt haben, ist dabei für alle offensichtlich geworden. Für die Patient*innen und Bewohner*innen bedeutet der Pflegenotstand eine mangelhafte und nicht selten gefährliche Pflege.
Diese Abwärtsspirale muss dringend gestoppt werden, damit wir unseren Beruf wieder mit Freude ausüben können und eine angemessene Behandlung im Krankenhaus, im Heim oder zuhause gewährleistet werden kann. Aus diesen Gründen hat sich im Mai 2020 der Bochumer Bund gegründet.
Als erste Pflegegewerkschaft arbeiten wir daran, diese Missstände von unten zu verändern, um nicht länger auf wirkungslose Pseudo-Reformen aus der Politik angewiesen zu sein.
Im Fokus steht dabei der Kampf für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und bessere Bezahlung. Nur so kann das Ansehen der Pflege in Deutschland wieder hergestellt werden und wir unseren hohen Ansprüchen an uns selbst gerecht werden.
Eine gute Möglichkeit für jeden von uns ist es, neben dem gewerkschaftlichen Engagement für den Betriebsrat im eigenen Haus aktiv zu werden und sich zur Wahl zu stellen. Diese Chance gibt es nur alle 4 Jahre!
Als aktives Betriebsratsmitglied kannst Du dem Gefühl der Machtlosigkeit entgegentreten, das sich bei vielen von uns inzwischen breit gemacht hat.
Werde aktiv und kämpf gegen unfaire Löhne, Unterbesetzung und die Missachtung des Arbeitsrechts.
Um mit Betriebsratsarbeit zu beginnen, braucht es kein Studium und keine hochtrabenden Expertisen.
Am allerwichtigsten sind ein gesunder Menschenverstand und den Willen, etwas verbessern zu wollen.
Alles weitere handwerkliche Knowhow wirst Du Dir durch Schulungen aneignen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich für deine Betriebsratarbeit fit zu machen.
Melde Dich gerne direkt bei mir unter den unten stehenden Kontaktmöglichkeiten.
Auch in Deinen Haus wirst Du Mitstreiter*innen und engagierte Kolleginen und Kollegen finden – Du bist nicht alleine!
Die Gelegenheit war nie besser.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten aktiver Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind vielfältig und spannend. Sei neugierig!
Betriebsratswahlen stehen an!

Melde dich noch heute bei uns und gestalte aktiv deine Zukunft!
Heide Schneider, Vorstandsvorsitzende Pflegegewerkschaft BochumerBund