F.A.Q*
Hier entsteht nach und nach eine Seite mit Fragen und Antworten rund um den BochumerBund.
Falls Dir Fragen fehlen, die im F.A.Q. noch nicht aufgeführt sind, schreib uns gleich hier Kontakt

*F.A.Q: „Frequently asked questions“ = „Häufig gestellte Fragen“

Mitglied im BochumerBund können alle Personen werden, die eine pflegerische Ausbildung absolviert haben oder sich in einer pflegerischen Ausbildung befinden oder einer Tätigkeit als Pflegehilfskraft ohne Ausbildung nachgehen.
Mitglied können natürliche Personen werden die, nach §5 BetrVG als
Arbeitnehmende gelten sowie juristische Personen. Juristische Personen können
ausschließlich Fördermitglieder werden. Arbeitgeber dürfen wegen Gegnerfreiheit keine Mitglieder werden.
Ja, wenn du zu den professionell Pflegenden gehörst.

Denn egal ob es sich bei deinem Arbeitgeber um einen staatlichen, privaten oder kirchlichen Träger handelt, alle in Deutschland

ansässigen Firmen bzw. Institutionen müssen sich an das deutsche Recht halten.

Im Grundgesetz Artikel 9 Abs. 3 ist zu lesen „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Wer Mitglied eines Berufsverbandes oder einer Gewerkschaft ist, kann seine Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen, denn Ausgaben für Berufsverbände sind Werbungskosten.
Der volle Jahresbeitrag kann von der Steuer absetzen werden – egal wie hoch er ausfällt –, weil diese Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Berufliche Ausgaben können Steuerzahler nämlich als Werbungskosten absetzen.
Um die entstandenen Kosten nachweisen zu können, ist es notwendig, entsprechende Belege aufzubewahren. Aufgrund des geringen Mitgliedsbeitrag reicht Dein Kontoauszug als Nachweis der Gewerkschaftszugehörigkeit beim BochumerBund.
Beitragsbescheinigungen stellen wir keine aus. Bitte nutze als Nachweis den eigenen Kontoauszug als Beleg. Die Belege brauchen aber nur auf Nachfrage an das Finanzamt geschickt werden.
Nun sind die Ausgaben für die Berufsverbände Teil der Steuererklärung. Als Werbungskosten
mindern sie das zu versteuernde Einkommen und somit auch die zu leistende Steuer.
Immer daran denken: je mehr Werbungskosten man hat, desto weniger Steuern muss man zahlen!

Mitgliedsausweise sind in Arbeit…

Wenn Du umziehst, solltest Du uns aus 2 Gründen Deine neue Adresse mitteilen.

1. Wir wollen uns dezentral organisieren und bauen die regionalen Strukturen immer weiter aus. Um eine Vernetzung und gute Betreuung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die RegionalkoordinatorInnen und Ortsgruppen wissen, wer im Einzugsgebiet Mitglied im BochumerBund ist.

2. Im Rechtschutzfall muss die uns gemeldete Adresse mit der tatsächlichen Adresse übereinstimmen.

Wenn Du jetzt schon in einer anderen Gewerkschaft organisiert bist, ist das schon mal eine gute Grundlage Deines Engagements. Es spricht nichts dagegen, die bisherigen Vorteile Deiner dortigen Mitgliedschaft weiter zu nutzen, auch wenn Du vielleicht mit den Ergebnissen nicht so zufrieden bist.
Wenn Du (zusätzlich) Mitglied in einer reinen Pflegegewerkschaft bist, hast Du die einmalige Chance Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, die alle Pflegenden in Deutschland vereinen möchte.

Gemeinsam und auf einer breiten Basis können wir uns somit auf den Weg zur Tariffähigkeit und einer Vertretung aller Pflegenden unter einem Dach machen. An der Durchsetzungsmacht dieser großen Gruppe wird die Politik nicht mehr vorbeikommen.

Im Streit- und Streikfall ist es sinnvoll, nur 1 Gewerkschaft anzugehören. Denn bei Tarifauseinandersetzungen zählt u.a. auch die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb.

Im BochumerBund gibt es kein Verbot einer Doppelmitgliedschaft. Ob eine andere Gewerkschaft Doppelmitgliedschaften zulässt, musst Du dort nachfragen.

Wir würden es schade finden, wenn Du unserer Gemeinschaft verlassen würdest.
Aber wir wollen es nicht unnötig kompliziert machen.
Wenn Du kündigen möchtest, schreibe einfach eine E-Mail an info(at)bochumerbund.de.
Bitte beachte, dass die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.

Wenn Du Deine Mitgliedschaft online abgeschlossen hast, hast Du laut Paragraph 355 BGB innerhalb von 14 Tagen das Recht, Deine Mitgliedschaft zu widerrufen.

Wir haben unsere Beiträge so gestaltet, dass damit die notwendigen Kosten getragen werden können. Leider ist es uns deshalb vorerst nicht möglich, Prämien für Mitgliederwerbung  auszuschütten.

Deine Daten werden nur zur notwendigen satzungsmäßigen Bestimmung verwendet.
Zum Empfang der Mitgliederzeitung erhält die Rechtsdepesche (https://www.rechtsdepesche.de/) Deine E-Mail-Adresse.
Unsere Regionalkoordination erhält Name, E-Mail-Adresse und PLZ, um Dich ortsnah betreuen zu können. Diese haben eine erweiterte zusätzliche Datenschutzerkläung unterschrieben.
Zum Empfang des internen Newsletters werden keine Daten weitergegeben.
Du kannst jederzeit der obigen Verwendung Deiner Daten widersprechen.

Monatlich geht eine Meldung an unseren Rechtsschutzversicherer, ERGO. Diese Meldung enthält Name, Geburtsdatum, PLZ und Eintrittsdatum, damit dieser im Rechtsschutzfall den Versicherungsschutz klären kann. Ein Widerspruch der Datenweitergabe an die ERGO hat leider auch den Ausschluss aus der Rechtschutzversicherung zur Folge.

Ansonsten bleiben alle Daten in unserem Mitgliederprogramm unter Verschluss.
Bei einem Austritt werden Deine Daten laut DSGVO gelöscht.

Du kannst Dich bei weiteren Fragen jederzeit gerne an unseren externen Datenschutzbeauftragten wenden: http://www.cortina-consult.com E-Mail: dsb.BochumerBund@cortina-consult.de
https://www.bochumerbund.de/datenschutz/

Wir wollen besser werden und freuen uns jederzeit über Verbesserungsvorschläge.

Nutze gerne das Kontaktformular Kontakt oder wende Dich an einen der Accounts in Social Media. Auch ein Kontakt über einen der Messenger oder per E-Mail ist natürlich möglich.

Deinen Mitgliedsbeitrag verwenden wir für folgende Services:

  • Rechtsschutzversicherung: Nach 1 Monate der Mitgliedschaft bei uns bist Du automatisch arbeitsrechtschutzversichert bei der ERGO.
  • Rechtsdepesche: alle 2 Monate gibt es das E-Paper der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“. Dort gibt es exlusive Seiten mit Informationen aus dem BochumerBund.
  • Auslagen für den Aufbau der Gemeinschaft, Website, Social Media, Datenschutz, Porto, Papier und alles Organistorische, das ein Aufbau einer Gewerkschaft mit sich bringt.
  • Rücklagen

https://www.bochumerbund.de/mitglied-werden/

Pflege geht uns alle an. Deshalb freuen wir uns über jede Unterstützung, auch wenn Du nicht in der Pflege arbeitest. Die Fördermitgliedschaft bietet hier eine gute Möglichkeit.

Fördermitglieder können alle werden, die den BochumerBund unterstützen möchten. (Arbeitgeber dürfen kein Mtitglied werden) Der Betrag ist ab 4 Euro frei wählbar.

In der Fördermitgliedschaft ist keine Rechtschutzversicherung enthalten, dafür aber das E-Paper der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ und die Ermäßigungen von Bibliomed und CNE Thieme.

https://www.bochumerbund.de/mitglied-werden/

Wende Dich bitte an Deine AnsprechpartnerInnen vor Ort: https://www.bochumerbund.de/vor-ort/

oder schreib uns gerne hier eine Nachricht: Kontakt

Du willst Dich bei uns mit engagieren. Super! So Leute brauchen wir.

Wende Dich bitte an Deine AnsprechpartnerInnen vor Ort: https://www.bochumerbund.de/vor-ort/

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